Leidensgerechter Arbeitsplatz im BEM – Pflichten und Grenzen (online Veranstaltung)
Hintergrund
Eine der häufigsten Fragen von zertifizierten Disability Manager*innen (CDMP), BEM Beauftragten, Führungskräften, Personalverantwortlichen und Arbeitnehmervertretungen ist: Hat der Arbeitnehmende Anspruch auf die Maßnahmen aus dem BEM? Müssen wir die Maßnahmen tatsächlich umsetzen? Müssen wir alles erfüllen, was die BEM Berechtigten sich wünschen oder aus gesundheitlichen Gründen brauchen?
Ziel
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die rechtlichen Grundlagen dazu, woraus sich ein Anspruch auf die Umsetzung von Maßnahmen ergeben kann, worin der Unterschied besteht zu dem Anspruch eines gleichgestellten/ schwerbehinderten Mitarbeitenden und welche Folgen es haben kann, wenn dennoch das Unternehmen die Maßnahmen nicht umsetzen will oder kann.
Inhalte
- Definition eines leidensgerechten Arbeitsplatzes
- Rechte des Arbeitnehmenden
- Anspruch aus Versprechungen aus dem BEM, aus der Fürsorgepflicht, aus dem Gesetz
- Unterschiede schwerbehinderte/nicht schwerbehinderte Arbeitnehmende
- Pflichten des Arbeitgebers
- Einbezug der Rehaträger und mögliche Leistungen: LTA, Inklusionsamt
- Präventionsverfahren und BEM
- Grenzen der Umsetzung
- Folgen der Nicht-Umsetzung
Nähere Informationen zu der Veranstaltung und Kontakt zum Ansprechpartner des Angebots finden Sie hier.
Zielgruppe
Zertifizierte Disability-Manager*innen (CDMP), BEM Beauftragte, Personalverantwortliche, Führungskräfte und Arbeitnehmervertretungen mit fundierter Erfahrung im BEM Fallmanagement.
DGUV Anrechnung:
Für zertifizierte Disability-Manager*innen (CDMP) werden 6 Std. zur Rezertifizierung bei der DGUV anerkannt.
Methoden
Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit, Bearbeitung von Fallbeispielen aus der Praxis.
Referentin
Angela Huber, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht, Mediatorin BM ®, BEM Beraterin, CDMP ®
Ansprechpartner
bfz gGmbH, Julia Schneider , Landaubogen 10 , 81373 München, Telefon: 089 1895529-780, E-Mail: