Arbeitsrechtliche Aspekte des Betrieblichen Eingliederungsmanagements – Rechtssicherheit im Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten und ihre Folgen
Ziele des Workshops
Welche rechtlichen Auswirkungen kann es haben, wenn ein BEM nicht durchgeführt wird? Wie viele Maßnahmen muss der Arbeitgeber dem/r BEM berechtigten Mitarbeiter*in anbieten? Wann kann der Mitarbeitende auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz klagen? Wann ist der Arbeitgeber Lohnfortzahlungs- und Schadensersatzansprüchen ausgeliefert? Wann und wie wird das BEM Verfahren beendet? Was ist wie zu dokumentieren?
Inhalte
Rechtliche Neuerungen und Grundsatzurteile rund um das BEM nach § 167 SGB IX
Umfang der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Welche Maßnahmen sind dem Arbeitgeber zu- zumuten?
Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer- vertretungen im BEM Verfahren
BEM bei schwerbehinderten Mitarbeiter*innen: Abgrenzung BEM/Präventionsverfahren
Neu: Durchsetzung einer „leidensgerechten“ bzw. behindertengerechten Beschäftigung
Besonderheiten des BEM Verfahrens bei verbe- amteten Mitarbeiter*innen
Neu: BEM vor Gericht: was muss bzw. darf der Arbeitgeber bei einer Kündigungsschutzklage o- der einer Klage auf leidensgerechte Beschäfti- gung vorlegen? Wer muss was beweisen?
Zielgruppe
Disability Manager (CDMP), BEM Beauftragte, Personalverantwortliche und andere mit der Wiedereingliederung erkrankter Mitarbeiter befasste Personen.
Methoden
Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit, Bearbeitung von Fallbeispielen aus der Praxis
Referentin
Angela Huber, Fachanwältin für Sozialrecht, Lehrbeauftragte für das Arbeitsrecht, Mediatorin BM ®, BEM Beraterin, CDMP ®, München
Termin
Montag, 21.11..2022 bis Dienstag, 22.11.2022
Zeiten
Montag: 09:00 Uhr – 16:30 Uhr (8 UE)
Dienstag: 09:00 Uhr – 14:30 Uhr (6 UE)
Teilnehmerzahl: max. 16 Personen
Für zertifizierte Disability-Manager (CDMP) werden 14 Std. zur Rezertifizierung bei der DGUV anerkannt.
Ansprechpartner
bfz München
Julia Schneider
Poccistr. 3-5, 80336 München
Telefon 089 767565-63
Telefax 089 767565-50
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