Betriebs- und Dienstvereinbarung BEM – Mindestanforderungen, Do’s und Dont’s, praktische Beispiele
Hintergrund
Der BEM Prozess ist von jedem Unternehmen selbst zu definieren. Es gilt hierbei, die mittlerweile bekannten Mindestanforderungen an ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 SGB IX) mit den betrieblichen Gegebenheiten abzustimmen und das BEM Verfahren dann entsprechend umzusetzen. Um Klarheit für alle Beteiligten bzgl. der Ziele, Voraussetzungen, Rollen, Datenschutzkriterien, Dokumente etc. zu schaffen, empfiehlt sich der Abschluss einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung.
Ziel
Ziel des Seminars ist es, Ihnen die wichtigsten Inhalte einer „BV BEM“ zu erläutern und auf mögliche arbeitsrechtliche Lücken oder Fallstricke hinzuweisen.
Inhalte
- Warum eine Betriebs-/ Dienstvereinbarung für das BEM sinnvoll ist
- Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung – wie weit reicht die Mitbestimmung?
- Mindestanforderungen an eine BV BEM
- Fallstricke – was Sie vermeiden sollten
- Beispiele für unterschiedliche Branchen (Behörde, Kommune, Pflege, Produktion,…)
- 5 Tipps für eine gelungene BV BEM
Zielgruppe
Zertifizierte Disability Manager*innen (CDMP), BEM Beauftragte, Personalverantwortliche, Führungskräfte, Mitarbeiter – und Arbeitnehmervertretungen mit fundierter Erfahrung im BEM Fallmanagement.
Methoden
Vortrag, Diskussion, Bearbeitung von Fallbeispielen aus der Praxis
Referentin
Angela Huber, Fachanwältin für Sozialrecht, Lehrbeauftragte für das Arbeitsrecht, Mediatorin BM ®, BEM Beraterin, CDMP ®, München
Termine
- Montag, 13.03.2023
- Montag, 19.06.2023
Zeiten
13:15 Uhr – 16:30 Uhr (4 UE)
Anrechnung DGUV
Für zertifizierte Disability-Manager*innen (CDMP) werden 4 Std. zur Rezertifizierung bei der DGUV anerkannt.
Ansprechpartner
bfz München
Julia Schneider
Poccistr. 3-5, 80336 München
Telefon 089 767565-63
Telefax 089 767565-50
Nähere Informationen zu der Veranstaltung und Kontakt zum Ansprechpartner des Angebots finden Sie hier.