Arbeitsrechtliche Aspekte des Betrieblichen Eingliederungsmanagements – Rechtssicherheit im Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten und ihre Folgen- Seminar des bfz
Ziele des Workshops
Welche rechtlichen Auswirkungen kann es haben, wenn ein BEM nicht durchgeführt wird? Wie viele Maßnahmen muss der Arbeitgeber dem/r BEM berechtigten Mitarbeiter*in anbieten? Wann kann der Mitarbeitende auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz klagen? Wann ist der Arbeitgeber Lohnfortzahlungs- und Schadensersatzansprüchen ausgeliefert? Wann und wie wird das BEM Verfahren beendet? Was ist wie zu dokumentieren?
Inhalte
Rechtliche Neuerungen und Grundsatzurteile rund um das BEM nach § 167 SGB IX
Umfang der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Welche Maßnahmen sind dem Arbeitgeber zu- zumuten?
Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer- vertretungen im BEM Verfahren
BEM bei schwerbehinderten Mitarbeiter*innen: Abgrenzung BEM/Präventionsverfahren
Neu: Durchsetzung einer „leidensgerechten“ bzw. behindertengerechten Beschäftigung
Besonderheiten des BEM Verfahrens bei verbe- amteten Mitarbeiter*innen
Neu: BEM vor Gericht: was muss bzw. darf der Arbeitgeber bei einer Kündigungsschutzklage o- der einer Klage auf leidensgerechte Beschäfti- gung vorlegen? Wer muss was beweisen?
Zielgruppe
Disability Manager (CDMP), BEM Beauftragte, Personalverantwortliche und andere mit der Wiedereingliederung erkrankter Mitarbeiter befasste Personen.
Methoden
Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit, Bearbeitung von Fallbeispielen aus der Praxis
Referentin
Angela Huber, Fachanwältin für Sozialrecht, Lehrbeauftragte für das Arbeitsrecht, Mediatorin BM ®, BEM Beraterin, CDMP ®, München
Termin 1
Donnerstag, 15.04.2021 und Freitag, 16.04.2021
Termin 2
Mittwoch, 24.11.2021 und Donnerstag, 25.11.2021
Teilnehmerzahl: max. 16 Personen
Für zertifizierte Disability-Manager (CDMP) werden 14 Std. zur Rezertifizierung bei der DGUV anerkannt.