Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BEM
Wann findet das Seminar statt?
Bremen | Freitag, 20. September 2024 • 14:30 – 20:00 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71054-24_3
An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht.
Worum geht es?
In den Beratungen der Mandantschaft – ob Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite – tauchen viele Fragen auf, wenn es in den Bereich der Arbeitsunfähigkeit und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements geht.
Manche Fragen sind eher grundlegender Natur, z. B.: Wann schließe ich das BEM ab? Wie oft muss ich das BEM anbieten? Müssen Mitarbeitende zum BEM kommen, wenn sie noch krank sind? Andere Fragen gehen wiederum sehr ins Detail, wenn Einzelfälle besprochen werden. Es gibt also ein paar Klassiker, aber auch immer wieder neue spezifische Fragen rund um das BEM. Nach nunmehr 20 Jahren ist den meisten die Grundstruktur des BEM geläufig. Daher werden in diesem Seminar die spezifischen Fragen der Mandantschaft diskutiert und die Antworten in kompakter Form dargestellt.
Was sind die Schwerpunkte?
- Verfahrensfragen: u. a. BEM während Aussteuerung, während einer EM-Rente, während eines Krankenhausaufenthalts? BEM für leitende Angestellte und Teilzeitkräfte? BEM-Gespräch außerhalb der Arbeitszeit? Folgen einer nicht rechtzeitigen Einladung? Einladung per Mail?
- Anschreiben des AG: Pflichtinhalte, Zustellungsfragen, und Übersetzungsproblematiken?
- Datenschutz und Dokumentation: digitale Durchführung, Datenschutzerklärung, Einsichtsrechte in das Protokoll, Dokumentation des BEM, Informationsrechte für Führungskräfte, Verwendung der Daten im Kündigungsschutzprozess, Vertrauensperson und deren Verschwiegenheitserklärungen
- Arbeitsunfähigkeit: Anzweifeln der AU-Bescheinigung, Beweis(last)fragen, insbesondere die Rechtsprechung zur Fortsetzungserkrankung und zur Einheit des Verhinderungsfalls
- Stufenweise Wiedereingliederung: Verweigerungsrechte, Besonderheiten bei privat Krankenversicherten, etwaige Durchführung im Homeoffice
- Anspruch auf Maßnahmen im BEM: Arbeitnehmeransprüche, Umsetzung und Abwehr etwaiger Ansprüche, insbesondere Anspruch auf Homeoffice, Befristungsfragen, Zumutbarkeitsproblematiken, Stellenwert von ärztlichen Attesten von Haus-, Fach-, Betriebsärzten oder Reha-Ärzten, Verkürzung der AU-Bescheinigung
- Kostenträger: Beteiligung der Kostenträger, Antragstellung, Fristen, finanzielle Absicherung
- Führungskräfte im BEM: Welche Rolle hat die Führungskraft vor, während und nach dem BEM? Was darf die Führungskraft alles erfahren?
- Übergang in Erwerbsminderungs- oder Altersrente: Wie kann ich die Mitarbeitenden beim Erhalt einer Rente unterstützen? Können Mitarbeitende in die Rente gezwungen werden?
- Beendigung des BEM: Wie lange halte ich das BEM offen? Wann beende ich ein BEM? Darf ich das BEM beenden, auch wenn der/die BEM Berechtigte nicht will? Wo und wie lange archiviere ich eine BEM-Akte? Was muss ich bei einer krankheitsbedingten Kündigung nachweisen?
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
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Telefon: 0421 / 517250
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 22. August 2024 mit Stichwort „DAA“ unter • EZ/ÜF 119,00 €
Was kostet die Teilnahme?
- 181 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 272 € Mitglieder Anwaltverein
- 302 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
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