Burnout – und dann?

Stress am Arbeitsplatz, ständige Erreichbarkeit, mangelnde Anerkennung: Wenn Menschen viel leisten, die Rahmenbedingungen jedoch nicht stimmen, steigt die Gefahr, dass die Psyche leidet und mit schwerer Erschöpfung reagiert.

Betriebliches Eingliederungsmanagement hilft Betroffenen, wieder in den Beruf zurückzukehren

(PM) München, 18.04.2012 – Stress am Arbeitsplatz, ständige Erreichbarkeit, mangelnde Anerkennung: Wenn Menschen viel leisten, die Rahmenbedingungen jedoch nicht stimmen, steigt die Gefahr, dass die Psyche leidet und mit schwerer Erschöpfung reagiert. Das Burnout-Syndrom ist mittlerweile einer der häufigsten Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit, die nicht selten mehrere Wochen oder Monate andauert. Was viele nicht wissen: Der Arbeitgeber hat in einem solchen Fall eine gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht zu erfüllen. Betroffene haben die Möglichkeit, an einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement teilzunehmen, welches die Ursachen analysieren und möglichst beseitigen soll.

Die Diagnose Burnout überfordert oft Kollegen und Führungskräfte. Im Gegensatz zu einer Erkältung oder einem Beinbruch gibt es keine Standarddiagnose, die Symptome sind vielschichtig. Betroffene leiden etwa unter Angstzuständen, Panikattacken oder Herzbeschwerden, bekommen einen Hörsturz oder Schlafstörungen. Auch psychosomatische Erkrankungen sind keine Seltenheit – etwa wenn der Arbeitsdruck bis in die Bandscheibe geht.

Sind Beschäftigte sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber seit Mai 2004 zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet. Zusammen mit dem Betroffenen werden individuelle Maßnahmen erarbeitet die helfen, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und weiteren Erkrankungen vorzubeugen. Das kann eine medizinische Reha, eine frühzeitige Leistungserprobung durch eine stufenweise Wiedereingliederung, die Unterstützung einer beruflichen Tätigkeit vor Ort, eine Arbeitszeit- oder Aufgabengestaltung sein oder die Versetzung in eine andere Abteilung. Ein Aufwand, der sich für den erkrankten Mitarbeiter auszahlt: Die Teilnahme am Arbeitsleben bleibt erhalten, einer Arbeitslosigkeit aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen wird vorgebeugt. Notwendige Schulungsmaßnahmen für einen eventuellen Arbeitsplatzwechsel können durchgeführt und gefördert werden. Gerade im psychischen Bereich ist es wichtig, frühzeitig zu reagieren, da sich sonst die Probleme weiter verschlimmern können.

Für Unternehmen bedeutet das BEM weit mehr als nur eine bloße Gesetzesvorschrift. Eine ganze Unternehmenskultur kann und muss sich wandeln – vom Wegschauen zum Sich-Kümmern. 

 

Burnout vorbeugen – Was Sie selbst tun können

Drohen Sie in die Erschöpfungsspirale zu kommen, drehen Sie an den drei Stellschrauben effektiver Stressbewältigung:

• Den Stressoren: Reduzieren oder schalten Sie einige Stressoren aus, indem Sie Stress auslösende Bedingungen verändern, wie zum Beispiel Probleme lösen, ungerechtfertigte Kritik zurückweisen oder Gespräche mit Konfliktpartnern führen. Sorgen Sie für Beständigkeit in Ihrem Leben: Der Kaffee am Morgen, der Spaziergang in der Mittagspause, der Roman vor dem Schlafengehen – unsere Gewohnheiten geben Sicherheit und Stabilität in der Hektik des Alltags.

• Der Stressreaktion: Bewerten Sie nicht gleich alles negativ. Versuchen Sie einen Perspektivenwechsel und holen das Positive aus der Situation heraus. Ersetzen Sie das Wort „ich muss“ in „ich will“.

• Dem Menschen: Erhöhen Sie ihre Belastbarkeit durch aktive Entspannung und Bewusstseinstraining. Achten Sie auf ausreichend Schlaf und Bewegung. Gemäßigter Sport wie Nordic Walking, Schwimmen oder Fahrrad fahren schafft einen sinnvollen Ausgleich – gefährdender Ehrgeiz ist hier jedoch fehl am Platz. Nehmen Sie sich genügend Zeit für Entspannung – bewährt haben sich Techniken wie die progressive Muskelentspannung, autogenes Training oder Yoga. Schaffen Sie in der Arbeitszeit genügend Pausen und ernähren Sie sich gesund.

Quelle: Perspektive Mittelstand